Wirtschaftsprüfung

Abschlussprüfungen gehören zu unserem Kerngeschäft. Unsere WirtschaftsprüferInnen verfügen über ein fundiertes Fachwissen, langjährige Prüfungserfahrung und breite Branchenkenntnisse. Die unico thun ag sowie deren WirtschaftsprüferInnen sind bei der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) als Zugelassene Revisionsexperten registriert.

unico thun ag

Wir führen nicht nur eine vergangenheitsbezogene „gesetzliche“ Abschlussprüfung durch, sondern wir unterstützen unsere Prüfungskunden mit branchenspezifischem Wissen, mit einer kritischen Aussen- und Weitsicht sowie Nutzen stiftenden Empfehlungen. Die WirtschaftsprüerInnen von unico thun ag verstehen sich als Sparringpartner ihrer Prüfungskunden.

Die Ergebnisse unserer Prüfungsarbeiten kommunizieren wir stufengerecht und auf das Wesentliche ausgerichtet; unsere Verbesserungsvorschläge und Empfehlungen sind ganzheitlich und umsetzungsorientiert ausgerichtet. Deshalb stehen wir unsern Kunden auf Wunsch selbstverständlich auch bei der Umsetzung von Verbesserungsvorschlägen und Empfehlungen beratend zur Seite.

Was Sie von uns im Bereich Wirtschaftsprüfung erwarten können

  • Ordentliche Revision nach Obligationenrecht und Swiss GAAP FER
  • Eingeschränkte Revision nach Obligationenrecht und Swiss GAAP FER
  • Prüfung von Vorsorgeeinrichtungen
  • Prüfung von Konzernrechnungen nach Obligationenrecht und Swiss GAAP FER
  • Prüfung von öffentlich-rechtlichen Körperschaften
  • Andere Prüfungen wie z.B. bei einer Gründung, Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung, Fusion etc.

Rechnungslegung nach OR

Mit der Aktienrechtsrevision 2023 traten die überarbeiteten Regelungen zur Rechnungslegung gemäss Art. 957–964l OR in Kraft. Diese Vorschriften gelten unabhängig von der Rechtsform und finden daher Anwendung auf Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Genossenschaften, Stiftungen und Vereine.
Das Gesetz schreibt für alle betroffenen Organisationen eine Mindestgliederung von Bilanz und Erfolgsrechnung vor und fordert einen erweiterten Mindestinhalt des Anhangs. Die Bewertungen müssen nach dem Vorsichtsprinzip erfolgen, wobei eine zuverlässige Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens stets gewährleistet bleiben muss. Die Bildung bzw. Auflösung stiller Reserven ist weiterhin zulässig.
Grössere Unternehmen, die einer ordentlichen Revision unterliegen, sind zusätzlich verpflichtet, eine Geldflussrechnung, erweiterte Angaben im Anhang und einen Lagebericht vorzulegen. Unter bestimmten Voraussetzungen muss die Rechnungslegung gemäß einem anerkannten Standard erfolgen, wie beispielsweise dem Swiss GAAP FER.

Was Sie von uns zu Fragen der Rechnungslegung nach OR erwarten können

  • Umsetzung der neuen Anforderungen der Rechnungslegung
  • Kennen der Handlungsspielräume, die sich aus den Wahlrechten ergeben
  • Klärung der Anwendungsfragen
  • Erstellen von Geldflussrechnung und Lagebericht für grössere Unternehmen
  • Abschluss nach anerkanntem Standard insbesondere auch für NPO‘s

Rechnungslegung nach Swiss GAAP FER

Die Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (Swiss GAAP FER) sind Schweizer RL-Standards, die ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (True and Fair View) sicherstellen.
Swiss GAAP FER ist besonders geeignet für kleine und mittlere Organisationen. Die modular aufgebaute Struktur der Swiss GAAP FER berücksichtigt die unterschiedlichen Grössenverhältnisse der Unternehmen. Sie besteht aus vier Hauptbausteinen: dem Rahmenkonzept, den Kern-FER, weiteren Fachempfehlungen sowie Swiss GAAP FER 30 für die Konzernrechnung. Ergänzend gibt es branchenspezifische Standards, die beispielsweise die Rechnungslegung von Personalvorsorgeeinrichtungen, Versicherungen oder Non-Profit-Organisationen regeln.
Kleinere Organisationen (Bilanzsumme bis CHF 10 Mio., Umsatz bis CHF 20 Mio., bis 50 Vollzeitstellen) können sich auf das Rahmenkonzept und sechs zentrale Standards (Kern-FER) beschränken. Mittelgrosse Organisationen müssen neben den Kern-FER auch die weiteren Fachempfehlungen einhalten. Konzerne sind zusätzlich verpflichtet, Swiss GAAP FER 30 «Konzernrechnung» anzuwenden.

Was Sie von uns zu Fragen der Rechnungslegung nach Swiss GAAP FER erwarten können

  • Unterstützung bei der Umstellung der Jahres-/Konzernrechnung auf Swiss GAAP FER
  • Klärung von Fragen zur Umsetzung von Swiss GAAP FER
  • Prüfung der nach Swiss GAAP FER erstellten Jahres-/Konzernrechnung

Kontaktpersonen:
Jürg Rolli, dipl. Wirtschaftsprüfer, E-Mail schreiben
Sandro Schmid, dipl. Wirtschaftsprüfer, E-Mail schreiben
Heidi Ambühl, dipl. Steuerexpertin, dipl. Wirtschaftsprüferin, E-Mail schreiben
Shabendhan Jeyatharan, dipl. Wirtschaftsprüfer, E-Mail schreiben